Bitte beachten sie, dass diese Option nur für Bestandskunden zur Verfügung steht. Laut Artikel 105 Absatz 3 VO (EU) 2019/6 muss zur Verschreibung eines Arzneimittels eine angemessene Untersuchung des Tieres erfolgen oder erfolgt sein. Die letzte Untersuchung ihres Tieres in unserem Hause sollte hierfür nicht länger als 1 Jahr zurückliegen

für etwaige Rückfragen bitte angeben
in kg
Bitte angeben: Markenname, Anzahl und Packungsgröße (Anzahl Tabletten oder Füllmenge) – z.B: „Vitofyllin 50mg 1 x 56 Tabletten“
Nach oben scrollen