Ihre persönliche Kleintierpraxis in Castrop-Rauxel

Für Hund, Katze, Kaninchen, Kleinnager, Vögel, Reptilien, Amphibien und Exoten

Sommerpause vom 20.07.-11.08.24

„Sehr geehrte Kunden.
Die Praxis bleibt vom 20.07.-11.08.24 geschlossen.
Bitte wenden sie sich in Notfällen an die umliegenden Praxen.

Vielen dank für ihr Verständnis!
Ihr Team der Tierarztpraxis an den Emscherauen“

Ihr Ansprechpartner für die Gesundheit Ihres Tieres:

Moritz Hofzumberge ist Tierarzt und gelernter tiermedizinischer Fachangestellter mit Erfahrungen im Bereich Kleintiermedizin und besonders dem Fachgebiet der Reptilien- und Exotenmedizin verschrieben.

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Die Tierarztpraxis an den Emscherauen bietet das volle Spektrum der Allgemeinmedizin der Kleintiere sowie eine Spezialisierte Sprechstunde für Reptilien und Exoten an. Traditionell sind in unserer Praxis auch Tauben und Hausgeflügel herzlich willkommen.

Bekannte Gesichter

Wir freuen uns, Sie auch nach der Übernahme mit dem altbekannten Team begrüßen zu dürfen. Hier kennt man sich und so soll es bleiben.
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Umfassende Modernisierung

Neu mit im Programm sind nun auch ein digitales Röntgengerät der neusten Generation sowie ein Ultraschallgerät.
Zudem können dank neuem Computersystem alle administrativen Angelegenheiten schnell und unkompliziert erledigt werden.
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Sie sind Bestandskunde?
– rufen Sie einfach wie gewohnt an und vereinbaren Sie einen Termin unter 02305 545995

Sie sind neu hier?
– Neben einem Anruf können Sie auch bequem über unser Kontaktformular oder unter praxis@tierarzt-castrop.de Ihr Anliegen schildern, wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Medikamenten- und Futterbestellung per Formular

An vollen Tagen kann es schonmal vorkommen, dass wir nicht rechtzeitig ans Telefon gehen können.

Einfache Anliegen wie Bestellung von Futter oder Medikamenten können Sie daher ab sofort auch per Mail an uns senden. Wir können diese dann bearbeiten, sobald Zeit ist.

Futtermittel

– Medikamente/Rezepte

Bitte beachten Sie, dass diese Option nur für Bestandskunden zur Verfügung steht. Laut Artikel 105 Absatz 3 VO (EU) 2019/6 muss zur Verschreibung eines Arzneimittels eine angemessene Untersuchung des Tieres erfolgen oder erfolgt sein. Die letzte Untersuchung Ihres Tieres in unserem Hause sollte hierfür nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.

Wir freuen uns, Sie und Ihren Liebling bei uns begrüßen zu dürfen!

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