Bitte beachten sie, dass diese Option nur für Bestandskunden zur Verfügung steht. Laut Artikel 105 Absatz 3 VO (EU) 2019/6 muss zur Verschreibung eines Arzneimittels eine angemessene Untersuchung des Tieres erfolgen oder erfolgt sein. Die letzte Untersuchung ihres Tieres in unserem Hause sollte hierfür nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
Bitte beachten sie, dass wir in Zukunft reservierte Medikamente nur noch 7 Tage hinterlegen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
